V3.5 – Final 2026
Rechtsverbindlicher Vertriebspartnervertrag

Vertriebspartnervertrag

deincheck.de Partnerprogramm · Version 3.5 · Stand März 2026 · 35 Paragraphen

Anbieter
DeinCheck GmbH
Rechtsform
Absatzmittlungsvertrag
Gültig ab
Version
2026-V3.5-FINAL
Anbieter
DeinCheck GmbH
Alte Elbgaustr. 1 · 22523 Hamburg
[email protected] · deincheck.de
Vertriebspartner
Unterzeichnender Partner
Angaben gemäß Partnerformular
Wird nach Unterzeichnung im Portal hinterlegt
35 Paragraphen
Partnerpflichten §4–5, §12–13, §19–21
Provision §7–11
Recht §14–18, §27–28
Alle §§ (35)
Partnerpflichten
Anbieterpflichten
Provision
Recht & Schutz
Allgemeines
1
Präambel und Vertragsgegenstand
Allgemein

Die DeinCheck GmbH (nachfolgend „Anbieter") betreibt die Plattform deincheck.de, über die Telekommunikationsverträge (Mobilfunk, DSL, Internet), Energieverträge (Strom, Gas), Versicherungsprodukte sowie digitale Dienstleistungen (KI-Automatisierung, App-Entwicklung) vermittelt werden. Der Anbieter kooperiert mit Netzbetreibern, Energieversorgern und weiteren Produktpartnern (nachfolgend „Netzpartner").

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Vertriebspartner bei der Vermittlung dieser Produkte. Beide Parteien werden gemeinsam als „die Parteien" bezeichnet. Der Vertriebspartner kann sowohl als gewerbetreibende Person als auch als Affiliate ohne Gewerbe (reine Online-Vermittlung) tätig sein – je nach gewähltem Partnertyp.

🌐 Affiliate (Online)
🏪 Ladenlokal
🏬 Shop-in-Shop
🎪 Promotionstand
🤝 Aktiver Vertrieb
📲 Social Media Partner
2
Definitionen und Begriffsbestimmungen
Allgemein
Vertragsprodukte
Alle über deincheck.de angebotenen Produkte: Mobilfunk, DSL, Strom/Gas, KI-Pakete, Apps
Endkunde
Natürliche oder juristische Person, der ein Vertragsprodukt vermittelt wird
Provision
Vergütung des Vertriebspartners nach erfolgreicher Aktivierung eines Kundevertrags
Aktivierung
Bestätigung des Kundevertrags durch den Netzpartner und Beginn der Leistungserbringung
Partnerportal
Online-Plattform unter deincheck.de für Verwaltung, Statistiken und Provisionsübersicht
Rückbelastung
Rückforderung bereits ausgezahlter Provision bei Stornierung, Widerruf o. Ä.
3
Rechtliche Stellung des Vertriebspartners
Beide

3.1 Der Vertriebspartner ist ein selbstständiger Absatzmittler. Er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein Arbeitnehmer-, Handelsvertreter- oder Angestelltenverhältnis wird ausdrücklich nicht begründet.

3.2 Affiliate ohne Gewerbe: Wer ausschließlich als Online-Affiliate tätig ist (Vermittlung per Link, Social Media, Website ohne aktive persönliche Beratung), benötigt nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung, solange die Tätigkeit im Rahmen der steuerfreien Grenze liegt. Der Vertriebspartner ist eigenverantwortlich für die Prüfung seiner steuerlichen und gewerberechtlichen Pflichten.

3.3 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, den Anbieter rechtlich zu vertreten, Verträge im Namen des Anbieters abzuschließen oder Zusagen gegenüber Endkunden zu machen, die über das freigegebene Produktportfolio hinausgehen.

Hinweis zur SelbstständigkeitGewerbetreibende Partner sind selbst für Gewerbeanmeldung, Steuerpflichten und ggf. Sozialversicherungspflichten verantwortlich. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Haftung.
4
Allgemeine Pflichten des Vertriebspartners
Partnerpflicht

Der Vertriebspartner verpflichtet sich, seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen und die Interessen des Anbieters zu wahren.

  • Vermittlung ausschließlich an volljährige (≥18 J.), geschäftsfähige Endkunden
  • Vollständige, korrekte Aufnahme aller Kundendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontakt)
  • Wahrheitsgemäße Beratung über Leistungen, Preise, Laufzeiten und Widerrufsrecht
  • Unverzügliche Weiterleitung aller Unterlagen an den Anbieter (spätestens nächster Werktag)
  • Meldung von Kundenbeschwerden innerhalb von 24 Stunden
  • Teilnahme an Pflichtschulungen (mind. 1× jährlich)
  • Unverzügliche Mitteilung bei Änderung von Kontaktdaten oder IBAN
Sanktionen bei VerstoßPflichtverstöße berechtigen den Anbieter zur Portalsperrung, Provisionsstopp und fristloser Kündigung.
5
Verbote und unzulässige Handlungen
Partnerpflicht
  • Vertragsabschlüsse ohne ausdrückliche, nachweisbare Zustimmung des Endkunden
  • Zusagen über Leistungen außerhalb des freigegebenen Produktportfolios
  • Weitergabe von Kundendaten, Provisionssätzen oder internen Unterlagen an Dritte
  • Tätigkeit für direkte Wettbewerber ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters
  • Verwendung von DeinCheck-Logo oder Branding außerhalb freigegebener Materialien
  • Negative öffentliche Äußerungen über den Anbieter oder Netzpartner
  • Entgegennahme von Bargeld im Namen des Anbieters
  • Beauftragung von Untervertretern ohne schriftliche Genehmigung
  • Telefonische Kaltakquise ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen (§ 7 UWG)
6
Pflichten des Anbieters
Anbieterpflicht
  • Bereitstellung eines aktuellen Produktportfolios mit Provisionstabellen und Werbematerialien
  • Zugang zum Partnerportal mit Echtzeit-Statistiken und Provisionsübersicht
  • Monatliche Provisionsabrechnung und Auszahlung innerhalb von 4–8 Wochen nach Aktivierung
  • Schulungs- und Supportangebote; fester Ansprechpartner
  • Schriftliche Info über Provisionsänderungen mit mind. 4 Wochen Vorlauf
  • Bearbeitung eingereichter Verträge innerhalb von 5 Werktagen
  • Transparente Darstellung aller Rückbelastungen mit Begründung
Vertragsstrafe des AnbietersZahlt der Anbieter nachweislich fällige Provisionen ohne sachlichen Grund um mehr als 8 Wochen zu spät aus, hat der Vertriebspartner Anspruch auf einen Verzugsaufschlag von 5 % p. a. auf den ausstehenden Betrag (§ 288 BGB).
7
Provisionsanspruch und Entstehung
Provision

7.1 Der Provisionsanspruch entsteht ausschließlich nach erfolgreicher Aktivierung des vermittelten Kundenvertrags durch den Netzpartner und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen.

7.2 Provisionen werden als Nettobetrag ausgezahlt. Der Vertriebspartner ist für die steuerliche Behandlung eigenverantwortlich.

Auszahlungszeitraum: 4–8 WochenDie genaue Auszahlung richtet sich nach dem Eingang der Provision seitens des Netzpartners beim Anbieter. Auszahlung auf die hinterlegte IBAN.
8
Provisionstabelle und Produktkategorien
Provision
ProduktProvisionsartZeitraumStatus
📱 Mobilfunk / Handy mit VertragEinmalig je Aktivierung4–8 WochenAktiv
📶 SIM-Only TarifeEinmalig je Aktivierung4–8 WochenAktiv
🌐 DSL / Internet / FestnetzEinmalig je Aktivierung4–8 WochenAktiv
⚡ Strom / Gas (Energie)Einmalig je Aktivierung4–8 WochenAktiv
🤖 KI-AutomatisierungspaketeEinmalig + ggf. monatlichNach VereinbarungAktiv
📱 App-EntwicklungEinmalig nach AuftragserteilungNach VereinbarungAktiv
🤝 MLM-Empfehlung (Ebene 1)% der PartnerprovisionMonatlichAktiv

Die jeweils gültigen Sätze sind im Partnerportal einsehbar und Bestandteil dieses Vertrages.

9
Mindestbetrag, Verjährung und Nachforderungen
Provision

Provisionen unter 50,00 € werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen. Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 8 Wochen schriftlich geltend zu machen – danach gilt sie als genehmigt.

Transparenzpflicht des AnbietersJede Abrechnung muss für den Vertriebspartner nachvollziehbar sein. Auf Anfrage stellt der Anbieter Detailaufstellungen innerhalb von 5 Werktagen bereit.
10
Rückbelastung (Chargeback) – Gründe
Provision

Bereits ausgezahlte Provisionen können zurückgefordert werden bei:

  • Widerruf: Endkunde widerruft innerhalb von 14 Tagen
  • Frühkündigung: Kündigung innerhalb von 3 Monaten nach Aktivierung
  • Zahlungsausfall: Keine Zahlung der ersten 2 aufeinanderfolgenden Monatsraten
  • Falschangaben: Fehlerhafte/gefälschte Kundendaten, die der Vertriebspartner zu verantworten hat
  • Betrug/Manipulation: Manipulierte Abschlüsse oder Identitätsmissbrauch
  • Technische Stornierung: Netzpartner storniert wegen fehlender Netzabdeckung o. Ä.
  • Doppelvermittlung: Gleicher Kunde gleichzeitig durch mehrere Vermittler
  • Netzpartner-Rückbelastung: Jede Rückbelastung des Netzpartners wird vollständig weitergegeben
11
Rückbelastungsverfahren und Provisionssperre
Provision

Rückbelastungen werden schriftlich per E-Mail mitgeteilt und mit der nächsten Auszahlung verrechnet. Bei negativem Saldo ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

Provisionssperre ab 15 % RückbelastungsquoteBei einer Quote über 15 % über 3 Monate wird die Auszahlung bis zur Klärung einbehalten. Über 20 % dauerhaft gilt als Kündigungsgrund (→ § 27).
Schutz des VertriebspartnersRückbelastungen, die ausschließlich auf technischen Fehlern des Anbieters oder Netzpartners beruhen, gehen nicht zu Lasten des Vertriebspartners.
12
Qualitätssicherung und Kontrollrecht
Partnerpflicht

12.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Vermittlungstätigkeit jederzeit zu überprüfen. Der Vertriebspartner legt alle relevanten Unterlagen auf Anfrage innerhalb von 5 Werktagen vor.

12.2 Mystery Shopping: Der Anbieter darf die Beratungsqualität durch anonyme Testanfragen prüfen. Festgestellte Verstöße werden dokumentiert und können Konsequenzen nach § 4 und § 27 haben.

13
Schulungspflichten und Mindestaktivität
Partnerpflicht

Der Vertriebspartner absolviert alle Pflichtschulungen (mind. 1× jährlich). Nicht absolvierte Schulungen berechtigen den Anbieter, die Vermittlung betroffener Produkte vorübergehend zu untersagen.

Mindestaktivität: Mind. 1 vermittelter Vertrag pro Quartal. Bei über 6 Monaten Inaktivität kann der Anbieter mit 4-Wochen-Frist kündigen.

14
Geheimhaltungspflicht
Recht & Schutz

Beide Parteien verpflichten sich zur zeitlich unbeschränkten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen – auch nach Vertragsende. Als vertraulich gelten: Kundendaten, Provisionssätze, Rabattstrukturen, Geschäftsstrategien, technische Systeme, Zugangsdaten.

Vertragsstrafe VPMin. 10.000 € pro Verstoß bei Weitergabe vertraulicher Infos durch den Vertriebspartner.
Vertragsstrafe AnbieterMin. 10.000 € pro Verstoß bei unbefugter Weitergabe von Partnerinfos durch den Anbieter.
15
Wettbewerbsverbot (laufend)
Recht & Schutz

Der Vertriebspartner übt während der Vertragslaufzeit keine schädliche Tätigkeit für direkte Wettbewerber aus (andere Mobilfunk-/Energievergleichsportale, Telekommunikationsvermittler) – ohne vorherige schriftliche Genehmigung.

Vertragsstrafe: min. 15.000 € pro VerstoßWeitergehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
16
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Recht & Schutz

Nach Vertragsende gilt für 6 Monate ein Verbot, aktiv Kunden des Anbieters abzuwerben oder im Rahmen dieser Zusammenarbeit erlangte Kundendaten für eigene oder fremde Zwecke zu nutzen.

KarenzentschädigungSofern das Wettbewerbsverbot vom Anbieter ausdrücklich eingefordert wird, hat der Vertriebspartner Anspruch auf eine angemessene Karenzentschädigung (mind. 50 % der durchschnittlichen Monatsprovision der letzten 6 Monate).
17
Markennutzung und Lizenz
Recht & Schutz

Der Anbieter erteilt dem Vertriebspartner eine nicht-ausschließliche, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des DeinCheck-Logos und Brandings – ausschließlich mit freigegebenen Materialien und nur während der Vertragslaufzeit.

Mit Vertragsende erlischt jedes Nutzungsrecht sofort und unwiderruflich. Alle Materialien sind zurückzugeben oder zu vernichten.

18
Datenschutz (DSGVO)
Recht & Schutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO (EU 2016/679) und des BDSG. Kundendaten dürfen ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt werden.

  • Keine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung
  • Sofortige Meldung von Datenpannen innerhalb 24 Stunden
  • Sichere Aufbewahrung und fristgerechte Löschung
Strafe VP: min. 5.000 € pro Datenschutzverstoß + Erstattung aller Bußgelder
Strafe Anbieter: min. 5.000 € bei unbefugter Verwendung von Partnerdaten
19
Werbung, Marketing und Social Media
Partnerpflicht

Jede Werbemaßnahme unter Verwendung des DeinCheck-Namens bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe. Unzulässig sind irreführende Preisangaben, falsche Leistungsversprechen und aggressive Verkaufsmethoden (§ 5, § 7 UWG).

In sozialen Medien muss die kommerzielle Absicht kenntlich gemacht werden (#Werbung / #Ad) gemäß § 5a UWG.

20
Compliance und gesetzliche Anforderungen
Partnerpflicht

Der Vertriebspartner hält alle anwendbaren Gesetze ein: UWG, TKG, EnWG, BGB (Verbraucherrecht), DSGVO sowie Anti-Korruptions-Recht. Die Gewährung oder Annahme von Vorteilen zur Beeinflussung ist strikt untersagt.

Alleinige Haftung bei Compliance-VerstößenDer Vertriebspartner haftet allein für alle daraus entstehenden Schäden, Bußgelder und Rechtskosten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Handlungen des Vertriebspartners.
21
Haftung des Vertriebspartners
Recht & Schutz

Der Vertriebspartner haftet für alle Schäden durch schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere durch: fehlerhafte Kundendaten, Datenschutzverstöße, unzulässige Werbung, Vertragsabschlüsse ohne Kundenzustimmung, Verstöße gegen Wettbewerbsverbot oder Geheimhaltungspflicht.

Freistellungspflicht: Der Vertriebspartner stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner schuldhaften Pflichtverletzung beruhen – inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten.

22
Haftungsbeschränkung des Anbieters
Recht & Schutz

Der Anbieter haftet nicht für Umsatzverluste oder entgangenen Gewinn des Vertriebspartners aus Produktänderungen, Provisionsanpassungen (mit 4-Wochen-Ankündigung) oder Marktveränderungen. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.

Schutz des VertriebspartnersDer Anbieter haftet vollumfänglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
23
Kein Ausschließlichkeitsanspruch
Anbieterpflicht

Der Anbieter kann im gleichen Gebiet weitere Vertriebspartner einsetzen, sofern kein schriftlich vereinbartes Gebietsschutzrecht besteht. Ein Gebietsschutz bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Gebietsschutz auf AnfrageVertriebspartner mit nachgewiesener hoher Leistung können bevorzugt einen regionalen Gebietsschutz beantragen.
24
Abtretungsverbot und Unterbeauftragung
Allgemein

Rechte aus diesem Vertrag (insb. Provisionsansprüche) dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden. Untervertreter-Beauftragung nur mit schriftlicher Genehmigung – bei Beauftragung haftet der Vertriebspartner für Untervertreter wie für eigenes Verschulden.

25
Vertragsänderungen und Produktanpassungen
Allgemein

Der Anbieter darf Provisionstabellen und Vertragsbedingungen einseitig anpassen (sachlich gerechtfertigt). Ankündigung mit mind. 4 Wochen Vorlauf. Übt der Vertriebspartner die Tätigkeit danach weiter aus ohne Widerspruch (2 Wochen), gelten Änderungen als akzeptiert.

Sonderkündigungsrecht VPBei Provisionsabsenkung um mehr als 20 % hat der Vertriebspartner ein Sonderkündigungsrecht mit 2-Wochen-Frist.
26
Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Allgemein

Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit ab beidseitiger Unterzeichnung. Ordentliche Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail an [email protected] oder schriftlich).

Nach VertragsendeNutzungsrechte enden sofort. Bereits aktivierte Verträge werden regulär provisioniert. Offene Rückbelastungen bleiben bestehen.
27
Außerordentliche fristlose Kündigung
Recht & Schutz

Wichtige Gründe für den Anbieter:

  • Betrug, Manipulation oder Identitätsmissbrauch
  • Rückbelastungsquote > 20 % über 3 Monate
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot (§ 15) oder Geheimhaltung (§ 14)
  • Schwerwiegende Compliance-Verstöße (§ 20)
  • Insolvenz des Vertriebspartners

Wichtige Gründe für den Vertriebspartner:

  • Anbieter zahlt trotz Mahnung keine fälligen Provisionen
  • Anbieter verletzt nachweislich die Geheimhaltungspflicht (§ 14)
  • Anbieter entzieht unbegründet dauerhaft den Portalzugang
28
Sofortsperrung des Partnerportals
Recht & Schutz

Der Anbieter kann den Portalzugang sofort und ohne Vorankündigung sperren bei begründetem Verdacht auf Betrug, Datenmissbrauch oder schwerwiegender Pflichtverletzung. Die Sperrung begründet keinen Schadensersatzanspruch des Vertriebspartners.

EntsperranspruchStellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, wird der Zugang innerhalb von 2 Werktagen wiederhergestellt.
29
Geschäftsaufgabe, Insolvenz und Nachfolge
Allgemein

Bei Geschäftsaufgabe, Insolvenz oder Tod des Vertriebspartners endet der Vertrag automatisch. Erben oder Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf Fortsetzung. Ausstehende Provisionen für bereits aktivierte Verträge werden an den rechtlichen Nachfolger ausgezahlt.

30
Qualitätsstufen und Bonusprogramm
Allgemein

Der Anbieter kann ein freiwilliges Qualitätsstufensystem einführen (Bronze / Silber / Gold / Platin) mit besonderen Vorteilen für nachgewiesene Qualität (höhere Provisionen, Priority Support, Exklusivprodukte). Die Teilnahme ist freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch.

🥉 Bronze
🥈 Silber
🥇 Gold
💎 Platin
31
Streitbeilegung und außergerichtliche Einigung
Recht & Schutz

Die Parteien versuchen Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu lösen. Dazu ist schriftlich eine Schlichtungsanfrage zu stellen; die Parteien einigen sich innerhalb von 30 Tagen.

Gerichtsstand: HamburgAusschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Es gilt deutsches Recht, ausgenommen UN-Kaufrecht (CISG).
32
Schriftformerfordernis und Mitteilungen
Allgemein

Vertragsänderungen bedürfen der Textform (E-Mail oder schriftlich). Mündliche Absprachen sind unwirksam. Rechtserhebliche Erklärungen sind zu richten an:

An den Anbieter
[email protected] · DeinCheck GmbH, Alte Elbgaustr. 1, 22523 Hamburg
An den Vertriebspartner
An die im Partnerportal hinterlegte E-Mail-Adresse und Postanschrift
33
Salvatorische Klausel und Vollständigkeit
Allgemein

Unwirksame Einzelbestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen.

34
Vertragssprache und Übersetzungen
Allgemein

Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich maßgeblich.

35
Vorrang individueller Vereinbarungen und Inkrafttreten
Allgemein

Gesonderte schriftliche Einzelvereinbarungen (Gebietsschutz, Exklusivvertrag, individuelle Provisionsstaffel) haben Vorrang vor diesem Rahmenvertrag. Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft.

Dieser Vertrag gilt ab UnterzeichnungDatum und digitale Unterschrift haben nach § 126a BGB gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschrift.

Angaben des Vertriebspartners

Bestätigungen (alle Pflichtfelder)

Digitale Unterschriften

Unterschreiben Sie mit Maus oder Finger. Digitale Unterschrift ist nach § 126a BGB rechtswirksam.

Hier unterschreiben
Wird von DeinCheck ausgefüllt
Gegenzeichnung durch DeinCheck erfolgt nach Prüfung per E-Mail.

Verschlüsselte Übertragung · Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail

Formular-Fortschritt
0%