Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Partnerprogramm für Mobilfunk, Strom und Versicherungen
Deincheck Mobile GmbH
Alte Elbgaustraße 1, 22523 Hamburg
Geschäftsführer: Kevin Daron
Handelsregister: HRB 16354 (Amtsgericht Hamburg)
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Deincheck Mobile GmbH (nachfolgend „Anbieter" oder „DeinCheck") und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Partner"), die sich für das DeinCheck Partnerprogramm registrieren und als Vermittler für Mobilfunk-, Strom- und Versicherungsverträge tätig werden.
(2) Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher und Unternehmer
Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Registrierungsprozess
Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
- Der Partner füllt das Online-Registrierungsformular auf der Website vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Der Partner wählt ein gewünschtes Partnermodell (Ladenlokal, Promotion Stand, Online Shop, Shop-in-Shop oder Affiliate).
- Der Partner erklärt durch Absenden des Formulars verbindlich, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
- Der Anbieter prüft die Registrierung und sendet eine Bestätigung per E-Mail.
- Nach positiver Prüfung wird der Partner-Zugang freigeschaltet und der Partnervertrag kommt zustande.
(2) Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme am Partnerprogramm sind:
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
- Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Status (für gewerbliche Partner)
- Bankverbindung für Provisionsauszahlungen
- Gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Keine laufenden Insolvenzverfahren
(3) Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang und Partnermodelle
(1) Grundleistungen
Der Anbieter stellt dem Partner folgende Leistungen zur Verfügung:
- Zugang zur Partner-Plattform mit Dashboard und CRM-System
- Vermittlung von Verträgen für Mobilfunk, Strom und Versicherungen
- Marketing-Materialien und Verkaufsunterlagen
- Schulungen und Einarbeitung in die Produkte
- Technischer Support und persönliche Betreuung
- Abrechnung und Auszahlung von Provisionen
(2) Partnermodelle
Der Anbieter bietet folgende Partnermodelle an:
1. Ladenlokal
Kompletter stationärer Shop mit Einrichtung, IT-Ausstattung, Möbeln und professioneller Ausstattung. Ideal für langfristige, lokale Präsenz mit Laufkundschaft.
Provision: Bis zu 1.000€ pro Vertragsabschluss
2. Promotion Stand
Mobiler Verkaufsstand für flexible Standorte (Einkaufszentren, Events, Märkte). Inklusive 14-tägiger kostenloser Testphase.
Provision: Bis zu 1.000€ pro Vertragsabschluss
3. Online Shop
Fertige Website mit E-Commerce-Integration, automatisiertem Marketing und Online-Bestellsystem. Perfekt für digitale Vertriebskanäle.
Provision: Bis zu 1.000€ pro Vertragsabschluss
4. Shop-in-Shop
Integration in bestehende Geschäftsräume (z.B. Kioske, Geschäfte). Erweiterung des Produktangebots ohne zusätzliche Mietkosten.
Provision: Bis zu 1.000€ pro Vertragsabschluss
5. Affiliate / Vermittler
Reiner Vermittlungsbetrieb ohne physische Präsenz. Empfehlung über persönliche Links, Social Media oder direkten Kundenkontakt.
Provision: Bis zu 1.000€ pro Vertragsabschluss
(3) Produkte und Kategorien
Der Partner vermittelt Verträge in folgenden Kategorien:
- Mobilfunk: Handyverträge, Prepaid-Tarife, SIM-Karten (verschiedene Anbieter)
- Strom: Stromverträge für Privat- und Gewerbekunden
- Versicherungen: Handyversicherungen, Hausratversicherungen, weitere Versicherungsprodukte
§ 4 Provisionen und Vergütung
(1) Provisionsmodell
Der Partner erhält für jeden erfolgreich vermittelten und aktivierten Vertrag eine Provision. Die Höhe der Provision ist abhängig vom Produkt, Tarif und Vertragslaufzeit.
Maximale Provisionen: Bis zu 1.000€ pro Vertragsabschluss (bei allen Partnermodellen)
(2) Provisionsentstehung
Die Provision entsteht, wenn:
- Der Vertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde
- Der Kunde die Bonitätsprüfung bestanden hat
- Der Vertrag vom Anbieter (Mobilfunkanbieter, Stromanbieter etc.) aktiviert wurde
- Keine Stornierung innerhalb der ersten 14 Tage (Widerrufsfrist) erfolgt ist
(3) Auszahlung
Provisionen werden monatlich ausgezahlt, jeweils bis zum 15. des Folgemonats für alle im Vormonat aktivierten und bestätigten Verträge.
Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das vom Partner angegebene Konto. Der Partner ist verpflichtet, gültige und aktuelle Bankdaten zu hinterlegen.
(4) Mindestauszahlungsbetrag
Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50€. Unterschreitet die Provision diesen Betrag, wird sie auf den Folgemonat übertragen, bis der Mindestbetrag erreicht ist.
(5) Stornierung und Rückforderung
Bei Stornierung eines Vertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss wird die bereits ausgezahlte Provision anteilig zurückgefordert:
- Stornierung innerhalb der ersten 14 Tage: 100% Rückforderung
- Stornierung im 1. Monat: 100% Rückforderung
- Stornierung im 2.-3. Monat: 75% Rückforderung
- Stornierung im 4.-6. Monat: 50% Rückforderung
- Ab dem 7. Monat: Keine Rückforderung
(6) Steuern
Der Partner ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Provisionen verantwortlich. Der Anbieter stellt dem Partner eine monatliche Provisionsabrechnung zur Verfügung.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Partners
(1) Sorgfaltspflicht
Der Partner verpflichtet sich:
- Nur wahrheitsgemäße und vollständige Kundendaten zu erfassen
- Kunden umfassend und korrekt über Produkte, Preise und Vertragsbedingungen zu informieren
- Die Markenrichtlinien und das Corporate Design von DeinCheck einzuhalten
- Alle gesetzlichen Vorschriften (insbesondere UWG, TKG, TMG, DSGVO) einzuhalten
- Kundenservice auf hohem Niveau zu gewährleisten
(2) Datenschutz
Der Partner verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Kundendaten dürfen nur zum Zweck der Vertragsvermittlung erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden.
(3) Vertraulichkeit
Der Partner verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Provisionsstrukturen und Kundendaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
(4) Schulungen
Der Partner verpflichtet sich, an den vom Anbieter angebotenen Schulungen und Trainings teilzunehmen, um stets über aktuelle Produkte, Tarife und rechtliche Anforderungen informiert zu sein.
(5) Berichtspflichten
Der Partner ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, Gewerbeanmeldung) unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Pflichten des Anbieters
(1) Bereitstellung der Plattform
Der Anbieter stellt dem Partner den Zugang zur Partner-Plattform zur Verfügung und gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 95% im Jahresdurchschnitt.
(2) Support und Betreuung
Der Anbieter bietet Support per E-Mail, Telefon und WhatsApp während der Geschäftszeiten (Montag bis Samstag, 10:00 bis 20:00 Uhr).
(3) Marketing-Materialien
Der Anbieter stellt aktuelle Marketing-Materialien, Flyer, Präsentationen und digitale Inhalte zur Verfügung.
§ 7 Kosten und Investitionen
(1) Startkosten
Je nach gewähltem Partnermodell fallen unterschiedliche Startinvestitionen an. Die genauen Kosten werden im individuellen Partnervertrag oder in einem separaten Angebot festgelegt.
(2) Laufende Kosten
Monatliche Kosten für Miete (bei Ladenlokal/Promotion Stand), Hosting (bei Online Shop), Software-Lizenzen oder andere laufende Gebühren werden separat vereinbart und sind vom Partner zu tragen.
(3) Keine versteckten Kosten
Der Anbieter verpflichtet sich, alle anfallenden Kosten transparent und im Voraus zu kommunizieren. Es fallen keine versteckten Gebühren an.
§ 8 Haftung
(1) Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Haftung des Partners
Der Partner haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragten Dritten entstehen. Dies umfasst insbesondere:
- Falsche oder unvollständige Kundenberatung
- Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Verstöße gegen Wettbewerbsrecht oder Markenrechte
- Unerlaubte Werbemaßnahmen (Spam, Cold Calling ohne Einwilligung)
(3) Freistellung
Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung seiner Pflichten resultieren.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Geheimhaltungspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich im Rahmen der Partnerschaft zu verwenden.
(2) Datenschutz
Der Partner verpflichtet sich, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und alle relevanten Datenschutzgesetze einzuhalten. Mit allen Datenverarbeitungen im Auftrag werden Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, es sei denn, im individuellen Partnervertrag ist eine abweichende Regelung getroffen.
(2) Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).
(3) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Schwerwiegende oder wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten
- Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
- Insolvenz einer Partei
- Verstöße gegen Gesetze, Wettbewerbsrecht oder Datenschutzbestimmungen
- Rufschädigende Handlungen oder unlauterer Wettbewerb
(4) Folgen der Beendigung
Nach Beendigung des Vertrags:
- Wird der Zugang zur Partner-Plattform deaktiviert
- Werden noch ausstehende Provisionen (nach Ablauf der Stornofrist) ausgezahlt
- Ist der Partner verpflichtet, alle Marketing-Materialien und Unterlagen zurückzugeben
- Bleiben die Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtungen bestehen
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Änderungsrecht
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder zur Verbesserung der Leistungen erforderlich ist.
(2) Mitteilung
Änderungen werden dem Partner mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
(3) Widerspruchsrecht
Widerspricht der Partner den Änderungen, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand
Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Hamburg).
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. E-Mail-Kommunikation ist ausreichend.
§ 13 Kontakt und Support
Bei Fragen zu diesen AGB oder zum Partnerprogramm kontaktieren Sie uns bitte:
Deincheck Mobile GmbH
Alte Elbgaustraße 1
22523 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Support: [email protected]
Telefon: +49 15562 558936
WhatsApp: +49 15562 558936
Supportzeiten: Montag – Samstag, 10:00 – 20:00 Uhr
Stand dieser AGB: Januar 2025